Leistungen
Wir weisen unseren Mandanten den Weg durch den zunehmend undurchsichtiger werdenden Vorschriftendschungel. Unsere Kompetenz als Steuerberater geht weit über die vorschriftsmäßige Anfertigung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen hinaus. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung ihrer Abgaben- und Steuerbelastungen und gewährleisten die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten.
Im Mittelpunkt unserer Beratungstätigkeit steht der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten, den wir am langfristigen Netto-Ertrag messen.
Im Mittelpunkt unserer Beratungstätigkeit steht der wirtschaftliche Erfolg unserer Mandanten, den wir am langfristigen Netto-Ertrag messen.
Unsere T�tigkeitsschwerpunkte
Abschlusserstellung
- Jahresabschluss
- Bilanzen
- Einnahmen-Überschussrechnung
- Abschlusserläuterungen
- Anhang
- Sonder- und Zwischenabschlüsse
- Unternehmensrating
Anfertigung von Steuererklärungen
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Erbschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Einheitsbewertung
- Investitionszulage
- Eigenheimzulage
Finanzbuchführung
- Einrichtung der Finanzbuchführung
- laufende Fertigung der Finanzbuchführung
- USt-Voranmeldungen
- ZM-Meldungen
- betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Planungsrechnung und Controlling
- Archivierung (Datensicherung)
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberater-Gebührenverordnung.
Lohnbuchführung
- Einrichtung der Lohnbuchführung
- Fertigung der Lohnabrechnungen
- Führung der Lohnkonten
- Beitragsnachweisungen
- Jahresmeldungen
- sonstige Bescheinigungen
- Archivierung (Datensicherung)
Steuerliche Gestaltung und Planung
- bei Existenzgründung
- bei der Rechtsformwahl
- bei Investitionen
- bei der Finanzierung
- bei der Rentabilitätsplanung
- bei Unternehmensnachfolge
- bei Beteiligungserwerb
- bei der Vermögensübertragung
(Schenkung / Vererbung)
Vertretung in Steuersachen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Betriebsprüfungen
- Steuerfahndungs- und Steuerstrafsachen
- Einsprüche bei Finanzämtern
- Vertretung bei Klagen vor dem Finanzgericht und dem BFH
Einlegung von Rechtsmitteln
- bei allen Finanzämtern
- bei den Finanzgerichten
- beim Bundesfinanzhof
- bei sonstigen (steuerrelevanten) Behörden